höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)
Versetzung
in den Jahrgang 10
Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/
Berufsbildungsreife.
überall mindestens ausreichende Leistungen oder
höchstens eine Note 5 oder
höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik
Abschlüsse nach Kl.10
erweiterter Hauptschulabschluss/
erweiterte Berufsbildungsreife
überall mindestens ausreichende Leistungen oder
höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)
Realschulabschluss/
Fachoberschulreife
zwei B- Kurse mit Note 4,
A- Kurse mit Note 3,
sonst Durchschnitt 3,0, dabei höchstens eine Note 5
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
drei B- Kurse mit Note 3,
im A- Kurs Note 2,
zwei weitere Fächer Note 2
im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
höchstens eine Note 5, aber nicht in Fächergruppe I
Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
Ausgleich:Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)
Versetzung
in den Jahrgang 10
Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/
Berufsbildungsreife.
überall mindestens ausreichende Leistungen oder
höchstens eine Note 5 oder
höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik
Abschlüsse nach Kl.10
erweiterter Hauptschulabschluss/
erweiterte Berufsbildungsreife
überall mindestens ausreichende Leistungen oder
höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)
Realschulabschluss/
Fachoberschulreife
zwei B- Kurse mit Note 4,
A- Kurse mit Note 3,
sonst Durchschnitt 3,0, dabei höchstens eine Note 5
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
drei B- Kurse mit Note 3,
im A- Kurs Note 2,
zwei weitere Fächer Note 2
im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
höchstens eine Note 5, aber nicht in Fächergruppe I
Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
Ausgleich:Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)
Versetzung
in den Jahrgang 10
Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/
Berufsbildungsreife.
überall mindestens ausreichende Leistungen oder
höchstens eine Note 5 oder
höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik
Abschlüsse nach Kl.10
erweiterter Hauptschulabschluss/
erweiterte Berufsbildungsreife
überall mindestens ausreichende Leistungen oder
höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)
Realschulabschluss/
Fachoberschulreife
zwei B- Kurse mit Note 4,
A- Kurse mit Note 3,
sonst Durchschnitt 3,0, dabei höchstens eine Note 5
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
drei B- Kurse mit Note 3,
im A- Kurs Note 2,
zwei weitere Fächer Note 2
im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
höchstens eine Note 5, aber nicht in Fächergruppe I
Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
Ausgleich:Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)
Versetzung
in den Jahrgang 10
Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/
Berufsbildungsreife.
überall mindestens ausreichende Leistungen oder
höchstens eine Note 5 oder
höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik
Abschlüsse nach Kl.10
erweiterter Hauptschulabschluss/
erweiterte Berufsbildungsreife
überall mindestens ausreichende Leistungen oder
höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)
Realschulabschluss/
Fachoberschulreife
zwei B- Kurse mit Note 4,
A- Kurse mit Note 3,
sonst Durchschnitt 3,0, dabei höchstens eine Note 5
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
drei B- Kurse mit Note 3,
im A- Kurs Note 2,
zwei weitere Fächer Note 2
im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
höchstens eine Note 5, aber nicht in Fächergruppe I
Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
Ausgleich:Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
Unsere Ganztagsangebote
Unsere Schule öffnet um 7 Uhr! Die große Pause solltet ihr zum Durchatmen nutzen.
Unser Schulhof bietet die Möglichkeit für sportliche
Aktivitäten, aber auch Sitzgelegenheiten zum Relaxen.
.
In der Zeit von 7 bis 7.35 Uhr steht euch der Freizeitbereich in der
ersten Etage zur Verfügung.
Der Ball für Kickern geht natürlich
den Tischkicker auch. In der Kantine
kann beim könnt ihr euch
aufsichtführenden
Lehrer einen Imbiss
ausgeliehen werden. kaufen.
Die OffenenMittagsAngebote – OMA Pause Das AG/SG-Angebot für die individuelle Freizeit:
Hier habt ihr die Wahl: Volleyball, Fußball, allgemeiner Sport,
1.Mittagessen oder Imbiss Töpfern, Schulpartnerschaft, Seidenmalerei,
2. Sport in der Turnhalle oder auf dem Hof Informatik, Schülerzeitung, Video, Handarbeit,
3. Lernen im HA-Zimmer Schach, Musik & Theater, Schulzoo,
4. Training im Fahrradwerkstatt, gesunde Ernährung