Profil Abschlüsse Versetzungsbedingungen und Abschlüsse
Wer ist online?
Wir haben 45 Gäste und 1 Benutzer online
Anmeldung



IOS-logo_gross

Versetzungsbedingungen und Abschlüsse

(Oberschule im integrativen System)


Versetzung

in den Jahrgang 8 und 9

  • überall mindestens ausreichende Leistungen (Note 4)
  • höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Versetzung

in den Jahrgang 10

 

Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/

Berufsbildungsreife.

 

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens eine Note 5 oder
  • höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich,  dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

 

Abschlüsse nach Kl.10

 

erweiterter Hauptschulabschluss/

erweiterte Berufsbildungsreife

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma

 

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Realschulabschluss/

Fachoberschulreife

  • zwei B- Kurse mit Note 4,
  • A- Kurse mit Note 3,
  • sonst Durchschnitt 3,0, dabei höchstens eine Note 5

 

 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

 

 

  • drei B- Kurse mit Note 3,
  • im A- Kurs Note 2,
  • zwei weitere Fächer  Note 2
  • im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
  • höchstens eine Note 5, aber nicht in Fächergruppe I

 

 

  • Es erfolgt  keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).

 

  • Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7

 

  • Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.

(Oberschule im integrativen System)

 

Versetzung

in den Jahrgang 8 und 9

  • überall mindestens ausreichende Leistungen (Note 4)
  • höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Versetzung

in den Jahrgang 10

 

Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/

Berufsbildungsreife.

 

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens eine Note 5 oder
  • höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich,  dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

 

Abschlüsse nach Kl.10

 

erweiterter Hauptschulabschluss/

erweiterte Berufsbildungsreife

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma

 

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Realschulabschluss/

Fachoberschulreife

  • zwei B- Kurse mit Note 4,
  • A- Kurse mit Note 3,
  • sonst Durchschnitt 3,0, dabei höchstens eine Note 5

 

 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

 

 

  • drei B- Kurse mit Note 3,
  • im A- Kurs Note 2,
  • zwei weitere Fächer  Note 2
  • im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
  • höchstens eine Note 5, aber nicht in Fächergruppe I

 

 

  • Es erfolgt  keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).

 

  • Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7

 

  • Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.

(Oberschule im integrativen System)

 

Versetzung

in den Jahrgang 8 und 9

  • überall mindestens ausreichende Leistungen (Note 4)
  • höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Versetzung

in den Jahrgang 10

 

Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/

Berufsbildungsreife.

 

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens eine Note 5 oder
  • höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich,  dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

 

Abschlüsse nach Kl.10

 

erweiterter Hauptschulabschluss/

erweiterte Berufsbildungsreife

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma

 

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Realschulabschluss/

Fachoberschulreife

  • zwei B- Kurse mit Note 4,
  • A- Kurse mit Note 3,
  • sonst Durchschnitt 3,0, dabei höchstens eine Note 5

 

 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

 

 

  • drei B- Kurse mit Note 3,
  • im A- Kurs Note 2,
  • zwei weitere Fächer  Note 2
  • im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
  • höchstens eine Note 5, aber nicht in Fächergruppe I

 

 

  • Es erfolgt  keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).

 

  • Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7

 

  • Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.

OOberschule im integrativen System

(Oberschule im integrativen System)

 

Versetzung

in den Jahrgang 8 und 9

  • überall mindestens ausreichende Leistungen (Note 4)
  • höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Versetzung

in den Jahrgang 10

 

Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/

Berufsbildungsreife.

 

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens eine Note 5 oder
  • höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich,  dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

 

Abschlüsse nach Kl.10

 

erweiterter Hauptschulabschluss/

erweiterte Berufsbildungsreife

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma

 

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Realschulabschluss/

Fachoberschulreife

  • zwei B- Kurse mit Note 4,
  • A- Kurse mit Note 3,
  • sonst Durchschnitt 3,0, dabei höchstens eine Note 5

 

 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

 

 

  • drei B- Kurse mit Note 3,
  • im A- Kurs Note 2,
  • zwei weitere Fächer  Note 2
  • im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
  • höchstens eine Note 5, aber nicht in Fächergruppe I

 

 

  • Es erfolgt  keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).

 

  • Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7

 

  • Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.

Unsere Ganztagsangebote

Unsere Schule öffnet um 7 Uhr! Die große Pause solltet ihr zum Durchatmen nutzen.

Unser Schulhof bietet die Möglichkeit für sportliche

Aktivitäten, aber auch Sitzgelegenheiten zum Relaxen.

.

In der Zeit von 7 bis 7.35 Uhr steht euch der Freizeitbereich in der

ersten Etage zur Verfügung.

Der Ball für Kickern geht natürlich

den Tischkicker auch. In der Kantine

kann beim könnt ihr euch

aufsichtführenden

Lehrer einen Imbiss

ausgeliehen werden. kaufen.

Die OffenenMittagsAngebote – OMA Pause Das AG/SG-Angebot für die individuelle Freizeit:

Hier habt ihr die Wahl: Volleyball, Fußball, allgemeiner Sport,

1. Mittagessen oder Imbiss Töpfern, Schulpartnerschaft, Seidenmalerei,

2. Sport in der Turnhalle oder auf dem Hof Informatik, Schülerzeitung, Video, Handarbeit,

3. Lernen im HA-Zimmer Schach, Musik & Theater, Schulzoo,

4. Training im Fahrradwerkstatt, gesunde Ernährung

Kraftraum

5. Spielen und

Arbeiten am Computer

6. Unser Schülercafe öffnet. Hier

steht euch neben weiteren Spiel- und

Freizeitangeboten auch ein Billard zur Verfügung.

 
Darstellen & Gestalten
Kalender
Mai 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31 1 2 3
Nächste Termine
25. Mai 2012 - 01. Juni 2012

Klasse 10: Beantragung freiwilliger Zusatzprüfungen

29. Mai 2012 - 01. Juni 2012

Klasse 10: mündliche Prüfungen im Fach Englisch

04. Juni 2012 - 08. Juni 2012

Jahrgangsfahrten Klasse 7 und 9

04. Juni 2012 - 08. Juni 2012

Klasse 8: FAA

04. Juni 2012 - 08. Juni 2012

Klassenfahrten Klasse 10