Versetzungsbedingungen und Abschlüsse
(Stand Januar 2016)
(Oberschule im integrativen System)
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 Versetzung in den Jahrgang 8 und 9  | 
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 Versetzung in den Jahrgang 10 Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/Berufsbildungsreife.  | 
 
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 Abschlüsse nach Kl.10  | 
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 erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife  | 
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 Realschulabschluss/Fachoberschulreife  | 
 
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 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe  | 
 
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Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs bei Versetzung in 8/9/10 und erweitertem Hauptschulabschluss).
 
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Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und das Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
 
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Ausgleich:
 
1. Versetzung nach 10 ( Hauptschulabschluss) bzw. erweiterter Hauptschulabschluss:
Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden. (Note 4 im B- Kurs entspricht Note 3 im A- Kurs, gilt also als Ausgleich)
2. Fachoberschulreife/ Realschulabschluss
Ausgleichsmöglichkeiten für Note 4 im A- Kurs oder Note 5 im B- Kurs:
- Note 2 im A- Kurs
 - Note 3 im B-Kurs
 - Note 3 im Wahlpflichtfach I
 
3. Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymn. Oberstufe:
Ausgleichsmöglichkeiten für Note 3 im A- Kurs oder Note 4 im B- Kurs:
- Note 1 im A- Kurs
 - Note 2 im B-Kurs
 - Note 2 im Wahlpflichtfach I
 
siehe auch: Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I, §57
(Oberschule im integrativen System)
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 Versetzung in den Jahrgang 8 und 9  | 
 (Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)  | 
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 Versetzung in den Jahrgang 10 
 Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/ Berufsbildungsreife. 
 
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 Abschlüsse nach Kl.10  | 
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 erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife 
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 (Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)  | 
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 Realschulabschluss/ Fachoberschulreife 
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 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 
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- Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
 
- Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
 
- Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
 
(Oberschule im integrativen System)
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 Versetzung in den Jahrgang 8 und 9  | 
 (Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)  | 
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 Versetzung in den Jahrgang 10 
 Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/ Berufsbildungsreife. 
 
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 Abschlüsse nach Kl.10  | 
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 erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife 
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 (Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)  | 
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 Realschulabschluss/ Fachoberschulreife 
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 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 
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- Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
 
- Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
 
- Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
 
OOberschule im integrativen System

(Oberschule im integrativen System)
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 Versetzung in den Jahrgang 8 und 9  | 
 (Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)  | 
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 Versetzung in den Jahrgang 10 
 Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/ Berufsbildungsreife. 
 
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 Abschlüsse nach Kl.10  | 
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 erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife 
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 (Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)  | 
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 Realschulabschluss/ Fachoberschulreife 
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 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 
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- Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
 
- Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
 
- Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
 
Unsere Ganztagsangebote
Unsere Schule öffnet um 7 Uhr! Die große Pause solltet ihr zum Durchatmen nutzen.
Unser Schulhof bietet die Möglichkeit für sportliche
Aktivitäten, aber auch Sitzgelegenheiten zum Relaxen.
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In der Zeit von 7 bis 7.35 Uhr steht euch der Freizeitbereich in der
ersten Etage zur Verfügung.
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Der Ball für Kickern geht natürlich 
den Tischkicker auch. In der Kantine
 kann beim könnt ihr euch 
aufsichtführenden
Lehrer einen Imbiss
ausgeliehen werden. kaufen.
Die OffenenMittagsAngebote – OMA Pause
 Das AG/SG-Angebot für die individuelle Freizeit:
Hier habt ihr die Wahl: Volleyball, Fußball, allgemeiner Sport,
1.Mittagessen oder Imbiss Töpfern, Schulpartnerschaft, Seidenmalerei,
2. Sport in der Turnhalle oder auf dem Hof Informatik, Schülerzeitung, Video, Handarbeit,
3. Lernen im HA-Zimmer Schach, Musik & Theater, Schulzoo,
 4. Training im Fahrradwerkstatt, gesunde Ernährung 
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 Kraftraum
5. Spielen und
 Arbeiten am Computer 
6. Unser Schülercafe öffnet. Hier
steht euch neben weiteren Spiel- und
Freizeitangeboten auch ein Billard zur Verfügung.
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